Barrierefreiheit im Alltag: Zahlen, Gesetze und was sich 2025 ändert
Barrierefreiheit im Alltag ist kein Nischenthema – sie betrifft zwei Drittel der deutschen Bevölkerung direkt. Laut der Aktion Mensch-Studie 2024 stoßen 65 % aller Befragten regelmäßig auf Barrieren. Nur 30 % geben an, im Alltag keine Hindernisse zu erleben. Gleichzeitig fehlen über 2 Millionen barrierefreie Wohnungen, kein einziger öffentlicher Webauftritt erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen – und seit dem 28. Juni 2025 sind erstmals auch private Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen verpflichtet.
Dieser Artikel fasst zusammen, was die Zahlen bedeuten, wo die größten Lücken liegen und welche konkreten Schritte – von Fördermitteln bis zu neuen Gesetzen – die Situation verbessern sollen.
Was Barrierefreiheit wirklich bedeutet – und wen sie betrifft
Der Begriff klingt selbsterklärend, ist es aber nicht. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert in § 4 sehr präzise: Barrierefrei sind Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen dann, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel – etwa ein Rollstuhl oder ein Screenreader – bleibt dabei ausdrücklich zulässig.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen barrierefrei und barrierearm. Ein Gebäude mit einer einzigen Stufe am Eingang ist barrierearm – für Rollstuhlfahrer aber trotzdem unzugänglich. Barrierearm bedeutet: Hindernisse wurden reduziert, aber nicht vollständig beseitigt. Nur vollständige Barrierefreiheit erfüllt die gesetzliche Definition.
In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung – das entspricht etwa 10 % der Bevölkerung. Doch Barrierefreiheit nützt einem viel größeren Kreis. Denk an ältere Menschen, die mit dem Rollator unterwegs sind. An Eltern, die einen Kinderwagen schieben. An Menschen mit einem gebrochenen Bein oder nach einer Operation. An Lieferanten mit schweren Paketen. An Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Oder an alle, die in einer lauten Umgebung Untertitel brauchen, um einem Video zu folgen. Barrierefreiheit erhöht Komfort und Sicherheit für 100 % der Bevölkerung – nicht nur für eine Minderheit.
Der rechtliche Rahmen hat sich über mehr als zwei Jahrzehnte entwickelt. 2002 regelte das BGG erstmals bundesweit die Barrierefreiheit für den öffentlichen Bereich. 2009 ratifizierte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – ein völkerrechtlich verbindliches Bekenntnis zur gleichberechtigten Teilhabe. 2019 trat die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Kraft: Bundesbehörden müssen seitdem ihre Internetpräsenzen barrierefrei gestalten. 2021 folgte eine BGG-Novellierung, die unter anderem das Zutrittsrecht für Assistenzhunde zu allgemein zugänglichen Anlagen regelt – öffentliche wie private Betreiber sind gleichermaßen verpflichtet, den Zutritt nicht wegen des Assistenzhundes zu verweigern. Und am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das erstmals auch private Wirtschaftsakteure in die Pflicht nimmt.
Anteil der Bevölkerung mit und ohne Alltagsbarrieren (Aktion Mensch-Studie 2024)
Die häufigsten Alltagsbarrieren – was Menschen wirklich hindert
Barrieren sind nicht abstrakt. Sie zeigen sich täglich: auf dem Weg zur Arztpraxis, beim Ausfüllen eines Behördenformulars, am Bahnhof ohne Aufzug. Die Aktion Mensch-Studie 2024 hat systematisch erhoben, welche Hindernisse Menschen in Deutschland am häufigsten erleben – und macht dabei einen wichtigen Unterschied: zwischen der Gesamtbevölkerung und Menschen mit Behinderung.
Die mit Abstand häufigste Einzelbarriere für Menschen mit Behinderung ist erschreckend banal: 49 % verstehen Behördendokumente nicht. Formulare, Bescheide, Anträge – sie sind sprachlich so komplex, dass fast die Hälfte der Menschen mit Behinderung scheitert. Das ist keine Frage mangelnder Intelligenz, sondern schlechter Kommunikation. Leichte Sprache und klar strukturierte Dokumente würden hier sofort helfen.
Auf Platz zwei folgen physische Hindernisse auf Gehwegen und Straßen: 32 % der Menschen mit Behinderung berichten davon. Falsch geparkte Autos auf Gehwegen, Baustellen ohne taktile Führung, aufgebrochenes Pflaster – das sind keine Ausnahmen, sondern Alltag. Stufen und Treppen nennen 30 % der Menschen mit Behinderung als Barriere, gegenüber nur 15 % in der Gesamtbevölkerung. Dieser Unterschied zeigt: Was für die meisten eine kleine Unannehmlichkeit ist, ist für andere eine unüberwindbare Grenze.
Unverständliche Lautsprecher-Durchsagen – etwa in Bahnhöfen oder Bussen – belasten 25 % der Menschen mit Behinderung. Wer schwerhörig ist oder Sprache schwer verarbeiten kann, verpasst wichtige Informationen. Fehlende Aufzüge und schwer bedienbare Automaten treffen je 21 %. Und 21 % der Menschen mit Behinderung können Behörden-Websites nicht nutzen – obwohl diese seit 2019 gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
Auch die Gesamtbevölkerung leidet: Gesperrte oder zugestellte Wege nennen 24 % aller Befragten als Problem. Schlechter Straßenbelag stört 22 %. Schwierige Formulare bei Behörden oder Versicherungen belasten 21 % aller Menschen – nicht nur jene mit Behinderung. Barrieren sind also kein Randproblem einer kleinen Gruppe. Sie sind gesellschaftliche Realität für die Mehrheit.
| Barriere | Anteil | Gruppe |
|---|---|---|
| Unverständliche Behördendokumente | 49 % | Menschen mit Behinderung |
| Hindernisse auf Gehwegen / Straßen | 32 % | Menschen mit Behinderung |
| Stufen und Treppen | 30 % | Menschen mit Behinderung |
| Unverständliche Lautsprecher-Durchsagen | 25 % | Menschen mit Behinderung |
| Gesperrte / zugestellte Wege | 24 % | Alle Befragten |
| Schlechter Straßenbelag | 22 % | Alle Befragten |
| Schwierige Formulare (Behörden, Versicherungen) | 21 % | Alle Befragten |
| Fehlende Aufzüge | 21 % | Menschen mit Behinderung |
| Schwer bedienbare Automaten | 21 % | Menschen mit Behinderung |
| Nicht nutzbare Behörden-Websites | 21 % | Menschen mit Behinderung |
| Stufen und Treppen | 15 % | Alle Befragten |
| Unübersichtliche Internetseiten | 12 % | Alle Befragten |
Das Fazit ist eindeutig: Barrieren sind kein Randproblem, sondern Alltag für die Mehrheit der Gesellschaft. Für Menschen mit Behinderung sind sie dabei oft nicht nur lästig, sondern schlicht unüberwindbar – und damit ein direkter Angriff auf ihre Teilhabe und Selbstbestimmung.
Barrierefreies Wohnen: Versorgungslücke und Kosten
Wohnen ist die Grundlage für alles andere. Wer die eigene Wohnung nicht selbstständig verlassen kann, wer im Badezimmer auf fremde Hilfe angewiesen ist, wer die Haustür nicht allein öffnen kann – der ist in seiner Teilhabe fundamental eingeschränkt. Die Zahlen zur Wohnsituation in Deutschland sind alarmierend.
Laut Mikrozensus 2018 und dem Jahresreport 2024 der Bundesfachstelle Barrierefreiheit sind gerade einmal ca. 1,5 bis 2 % aller Bestandswohnungen in Deutschland barrierefrei oder barrierearm. Das bedeutet: Von rund 43 Millionen Wohnungen in Deutschland sind weniger als eine Million für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet. Gleichzeitig fehlen aktuell über 2 Millionen barrierefreie Wohneinheiten. Und die Prognose ist düster: Auch in zehn Jahren wird die Lücke laut Bundesfachstelle weit über 2 Millionen betragen – trotz Neubauaktivitäten.
Warum schließt sich die Lücke nicht? Weil zu wenige neue Wohnungen mit echten Barrierefreiheitsstandards gebaut werden und weil der Bestand kaum umgerüstet wird. Dabei ist Barrierefreiheit im Neubau überraschend günstig. Eine Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebunds zeigt: Die Mehrkosten für vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 betragen im Neubau lediglich 21,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche – das sind etwa 1,26 % der reinen Baukosten. In der kostengünstigeren Variante sind es sogar nur 9,20 €/m² (0,54 %). Für eine typische 75-m²-Wohnung bedeutet vollständige Barrierefreiheit Mehrkosten von gerade einmal rund 1.600 €. Im Mittel liegt der Aufschlag laut Bundesfachstelle bei knapp über 1 % der Baukosten.
Der nachträgliche Umbau ist dagegen deutlich teurer. Je nach Maßnahme fallen zwischen 3.400 und 24.000 € an. Ein barrierefreier Badumbau kostet laut KfW-Evaluationsstudie im Durchschnitt 7.949 € – also fast das Fünffache der Mehrkosten, die im Neubau für die gesamte Wohnung anfallen würden. Die wirtschaftliche Logik ist klar: Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen ist deutlich günstiger als späteres Nachrüsten.
Mehrkosten Barrierefreiheit im Neubau nach Variante (€/m² Wohnfläche)
Auch außerhalb des Wohnens ist die Versorgungslage dünn. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung sind nur ca. 26 % der Haus- und Facharztpraxen barrierefrei zugänglich. Grobe Schätzungen für Einzelhandel und andere öffentlich zugängliche Einrichtungen gehen sogar von nur rund 10 % aus. Im öffentlichen Nahverkehr können 16 % der Menschen mit Behinderung öffentliche Verkehrsmittel gar nicht nutzen – wegen fehlender Rampen, defekter Aufzüge oder unzugänglicher Haltestellen.
💡 Tipp: Barrierefreiheit beim Neubau von Anfang an einplanen
Wer beim Neubau oder Kauf einer Wohnung Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt, zahlt im Mittel nur rund 1 % mehr. Wer später umbaut, zahlt oft das Fünf- bis Zehnfache. Lass dir schon in der Planungsphase von einem zertifizierten Fachbetrieb eine barrierefreie Grundrissplanung erstellen – das kostet wenig und spart später viel.
Fördermittel für barrierefreies Bauen und Umbauen
Die gute Nachricht: Wer seine Wohnung barrierefrei umbauen möchte, muss das nicht allein finanzieren. Es gibt mehrere Fördertöpfe – und sie lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Die schlechte Nachricht: Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem.
Das wichtigste Instrument für Privatpersonen ist der KfW-Investitionszuschuss 455-B. Er erstattet 10 bis 12,5 % der förderfähigen Kosten – maximal jedoch 6.250 € pro Wohneinheit. Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung: vom ebenerdigen Duschbad über Treppenlifte bis zu automatischen Türöffnern. Entscheidend: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Wer zuerst baut und dann fördert, geht leer aus.
Wer größere Umbaumaßnahmen plant, kann den KfW-Förderkredit 159 „Altersgerecht Umbauen" nutzen. Dieser bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit – und schließt auch SmartHome-Maßnahmen ein, die die selbstständige Lebensführung unterstützen. Der Kredit ist besonders attraktiv für umfassende Sanierungen, bei denen der Zuschuss allein nicht ausreicht.
Wer bereits eine anerkannte Pflegestufe hat, kann zusätzlich Mittel der Pflegekasse beantragen: bis zu 4.000 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, steigt der Betrag auf bis zu 16.000 €. Das ist kein Kredit, sondern ein Zuschuss – und damit besonders wertvoll.
Wie groß die Nachfrage ist, zeigt ein Beispiel aus 2022: Das KfW-Zuschussbudget für den Programm 455-B betrug 70 Millionen Euro – und war innerhalb weniger Wochen vollständig ausgeschöpft. Wer auf Förderung angewiesen ist, sollte also frühzeitig planen und sich nicht auf verfügbare Mittel verlassen.
| Förderinstrument | Max. Betrag | Art |
|---|---|---|
| KfW Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) | 6.250 € | Zuschuss (10–12,5 %) |
| KfW Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) | 50.000 € | Zinsgünstiges Darlehen |
| Pflegekasse (pro Person, bei Pflegestufe) | 4.000 € | Zuschuss |
| Pflegekasse (mehrere Pflegebedürftige im Haushalt) | 16.000 € | Zuschuss |
Praktisch wichtig: Zuschuss und Kredit lassen sich kombinieren. Wer einen Badumbau für 12.000 € plant, kann den KfW-Zuschuss (bis 6.250 €) mit Pflegekassenmitteln (bis 4.000 €) stapeln – und den Rest über den zinsgünstigen Kredit finanzieren. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet kostenlose Beratung zur Förderkombination an und ist eine gute erste Anlaufstelle.
ℹ️ Gut zu wissen: Antrag vor Baubeginn ist Pflicht
Alle KfW-Fördermittel müssen zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden. Wer bereits mit dem Umbau begonnen hat, verliert den Förderanspruch – ohne Ausnahme. Plane also erst, dann beantrage, dann baue.
Digitale Barrierefreiheit: Öffentliche Stellen versagen trotz Gesetzespflicht
Seit Mai 2019 sind Bundesbehörden durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gesetzlich verpflichtet, ihre Internetpräsenzen barrierefrei zu gestalten. Der Mindeststandard ist WCAG 2.1 Stufe AA – 50 Erfolgskriterien, die sicherstellen, dass Websites für alle Menschen nutzbar sind: für Blinde, Gehörlose, Menschen mit kognitiven Einschränkungen, für Tastaturnutzer ohne Maus. Das Ergebnis nach mehreren Jahren Pflicht? Ernüchternd.
Im ersten Überwachungszeitraum (Januar 2020 bis Dezember 2021) wurden rund 1.762 Webauftritte vereinfacht geprüft, 130 eingehend und 57 mobile Anwendungen untersucht. Das Ergebnis: Keine einzige der rund 1.900 geprüften Websites erfüllte alle Anforderungen vollständig. Nicht eine. Die Erfüllungsquoten einzelner Kriterien lagen erschreckend niedrig: Nur 37,2 % der Websites hatten überhaupt eine Barrierefreiheitserklärung. Alternativtexte für Bilder – eine der grundlegendsten Anforderungen – erfüllten nur 28,5 %. Inhalte in Leichter Sprache boten 24,5 %, kontrastreiche Texte 21,9 %, Inhalte in Deutscher Gebärdensprache nur 19,3 %. Bei technischen PDF-Prüfungen lag die Erfüllungsquote bei mageren 9,1 %.
Der zweite Überwachungszeitraum – mit deutlich größerem Umfang – bestätigt das Bild. Geprüft wurden 7.239 Websites und 269 mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Mindestens 25 Kriterien wurden bewertet. Das Ergebnis: Kein einziger Webauftritt und keine App erfüllte alle Anforderungen vollständig. Bei mobilen Anwendungen gab es sogar eine nachweisliche Verschlechterung gegenüber der Vorperiode. Es gibt einen kleinen Lichtblick: Der Anteil der Websites mit einer Barrierefreiheitserklärung stieg von 36,13 % auf 47,75 %. Das Bewusstsein für das Thema wächst – die Umsetzung hinkt aber massiv hinterher.
Was bedeutet das konkret? Wer blind ist und einen Screenreader nutzt, scheitert auf den meisten Behörden-Websites an fehlenden Alternativtexten oder schlechter HTML-Struktur. Wer gehörlos ist, findet kaum Gebärdensprach-Videos. Wer Lernschwierigkeiten hat, trifft auf komplexe Sprache ohne Leichte-Sprache-Alternative. Und wer auf Tastaturnavigation angewiesen ist, kämpft mit Seiten, die nur mit der Maus bedienbar sind. Das sind keine theoretischen Probleme – das ist die tägliche Realität für Millionen Menschen.
Der technische Standard WCAG 2.1 kennt drei Konformitätsstufen: A (Mindestanforderung), AA (gesetzlicher Standard, 50 Erfolgskriterien) und AAA (höchste Stufe, 78 Kriterien gesamt). Die europäische Norm EN 301 549 (Version 3.2.1, seit Februar 2022) entspricht in Kapitel 9 den WCAG 2.1-Anforderungen und gilt als technische Referenz für die BITV 2.0.
Das BFSG 2025: Was sich für die Privatwirtschaft ändert
Lange galt: Barrierefreiheitspflichten treffen nur den Staat. Das hat sich am 28. Juni 2025 grundlegend geändert. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um – und verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen.
Konkret erfasst das BFSG eine breite Palette von Alltagsprodukten: Computer, Notebooks, Tablets und Smartphones müssen barrierefrei sein. Ebenso Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten – also genau jene Geräte, die 21 % der Menschen mit Behinderung laut Aktion Mensch-Studie als schwer bedienbar erleben. Auch Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Books und E-Book-Lesegeräte fallen unter das Gesetz. Auf der Dienstleistungsseite sind Apps im überregionalen Personenverkehr sowie bestehende Websites und Online-Shops mit Vertragsabschluss betroffen.
Das ist eine erhebliche Ausweitung. Bisher mussten nur öffentliche Stellen digitale Barrierefreiheit gewährleisten – und haben dabei, wie gezeigt, schon versagt. Nun kommen Tausende Unternehmen hinzu. Eine Capterra-Studie zeigt: 74 % der Unternehmen glauben, bereits Kunden durch fehlende Barrierefreiheit verloren zu haben. In 80 % der Unternehmen hat das Thema inzwischen hohe oder sehr hohe Priorität. Das BFSG schafft also nicht nur eine Rechtspflicht, sondern trifft auf eine Wirtschaft, die den Handlungsbedarf längst erkannt hat.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Wer ab Mitte 2025 ein neues Smartphone kauft, einen Geldautomaten nutzt oder online einkauft, hat ein Recht auf barrierefreie Gestaltung. Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Bußgelder und Abmahnungen. Der gesetzliche Mindeststandard bleibt auch hier WCAG 2.1 Stufe AA – ergänzt durch die europäische Norm EN 301 549.
Wichtig zu verstehen: Das BFSG gilt nicht rückwirkend für alle bestehenden Produkte. Es gibt Übergangsregelungen, und nicht jedes kleine Unternehmen ist sofort vollumfänglich betroffen. Aber die Richtung ist klar: Barrierefreiheit wird vom Sonderthema zum Standard – in der öffentlichen Verwaltung ebenso wie in der Privatwirtschaft. Wer jetzt handelt, ist besser aufgestellt als wer wartet.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit im Alltag
Quellen
- Aktion Mensch – Studie 2024 „Barrieren im Alltag – wer sie wahrnimmt und wen sie behindern"
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Jahresreport 2024
- Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – Behindertenbeauftragter.de
- KfW – Förderprogramme Barrierereduzierung (Investitionszuschuss 455-B und Kredit 159)
- Sparkasse – Ratgeber Barrierefrei bauen und umbauen
- REHADAT-Statistik – Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen
- Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) – Digitale Barrierefreiheit: (noch) keine Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung (2022)
- Barrierekompass – Zweiter Überwachungsbericht zur Barrierefreiheit öffentlicher Stellen
- Institut für Menschenrechte – Barrierefreie Websites (2022)
- Capterra – Studie: Barrierefreiheit auf Websites in Deutschland
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit / bfit-bund – Digitale Barrierefreiheit Kurzbericht 2024
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR Frankfurt) – Bericht der Bundesregierung zur BGG-Novellierung
- Mikrozensus 2018 – Wohnungssituation in Deutschland
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – Auskunft zur Barrierefreiheit von Arztpraxen
- Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) – Studie zu Mehrkosten barrierefreien Bauens (2017)